Spielregeln unserer Zusammenarbeit

Damit unsere Geschäftsbeziehung für beide Seiten erfolgreich ist, müssen auch beide Seite dafür arbeiten!

Unser Bestreben ist es, marktgerechte Produkte, in gleichbleibend guter Qualität und in angemessenen Lieferzeiten auszuliefern. Hierbei stehen die Kundenwünsche für uns an erster Stelle! Wir liefern die bestellten Produkte in dem in unserem Katalog definierten Umfang, bzw. in der von uns bestätigten Sonderausführung. Auf folgende Punkte weisen wir jedoch nochmals ausdrücklich hin:

  • Bestellungen können nur in schriftlicher Form entgegengenommen werden (Brief, Fax, E-Mail).
  • Fernmündliche Bestellungen werden nicht angenommen. Alle Aufträge werden von uns bestätigt.
  • Sollte Ihnen nach spätestens 3 Arbeitstagen keine Auftragsbestätigung vorliegen, dann fassen Sie bitte nach, damit es hinterher keine Probleme mit dem Liefertermin gibt!

Sonderanfertigungen …

… bieten wir an, sofern diese technisch realisierbar und wirtschaftlich sinnvoll sind. Jedoch sind Sonderanfertigungen grundsätzlich vom Umtausch, bzw. Rückgabe ausgeschlossen!
Ebenso kann keine generelle Nachbestellmöglichkeit garantiert werden!


Lieferzeiten

Wir sind Auftragsfertiger und haben kein Fertiglager! Für Standardartikel, wie im FRIWA-Katalog beschrieben, und in handelsüblichen Mengen, erfolgt die Auslieferung in ca. 2 – 3 Wochen, für Sonderanfertigungen gemäß jeweiliger Vereinbarung – im Jahresendgeschäft verlängern sich diese Lieferzeiten entsprechend!

Unsere Lieferzeiten sind jedoch freibleibend, sowie vorbehaltlich der Lieferfähigkeit aller im Lieferprozess beteiligten Partner. Die Auslieferung der Aufträge erfolgt in der Reihenfolge des Auftragseingangs!


Lieferkonditionen

Unsere Lieferungen erfolgen „frei Bordsteinkante“, nicht hinter die erste verschlossene Türe!

Vertragen ist nur gegen Aufpreis möglich.

Kleinmengen werden in der Regel kartonverpackt per DHL verschickt, größere Mengen „industrieverpackt“ (ohne Einzelkartons) per Spedition.

Die Auswahl des Frachtführers obliegt uns.


Transportschäden

Bei einem Transportschaden können wir den Frachtführer nur dann in Haftung nehmen, wenn der Transportschaden auf dem Frachtbrief vermerkt und vom Fahrer unterschrieben wird.

Wenn der Transportschaden erst später gemeldet wird, haben wir keine Möglichkeit mehr, den Frachtführer in Haftung zu nehmen! In diesem Falle bleibt nur die Möglichkeit, die defekten Teile neu zu versenden und natürlich auch zu berechnen!

Deshalb ist es unbedingt nötig, dass eine ordnungsgemäße Wareneingangsprüfung vorgenommen wird ! Im Schadensfalle lieber die Annahme verweigern – aber in jedem Falle einen Vermerk auf den Frachtbrief machen und den Fahrer unterschreiben lassen!


Zahlungen

Nach erfolgter Auslieferung Ihrer Bestellung erwarten wir Ihre Zahlung in der vereinbarten Frist.

Zielüberschreitungen werden gemahnt und gehen dann zum Inkasso, Ihr Konto ist dann gesperrt, bzw. auf Vorkasse umgestellt!